Leider ist es nicht überall möglich oder erlaubt, einen Wintergarten zu bauen. Klären Sie deshalb schon vor dem Genehmigungsverfahren, ob sich Ihre Pläne realisieren lassen.
Von Land zu Land verschieden
Grundsätzlich ist ein „Wintergarten“ genehmigungspflichtig. Die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer regeln diese Genehmigungen eigenständig. Auch hat die jeweilige Baubehörde der Stadt oder des Landkreises eine gewisse Entscheidungsbefugnis, wie und wo gebaut werden darf.
Hierauf hat unter anderem einen Einfluss, ob das geplante Objekt im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegt oder nicht.
Möglichkeiten des sogenannten Freistellungsverfahrens sind gegeben. Sprechen Sie auf alle Fälle im Vorfeld, bevor Sie gedanklich in Detailausführungen gehen oder für eine bestimmte Größe und architektonische Gestaltung Angebote einholen, mit der für Ihr Grundstück zuständigen Baubehörde.
Achten Sie hierbei auch auf Vorgaben, die Sie evtl. einzuhalten haben wie Brandschutz etc.