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Manchmal geht alles wie von selbst. Aber es kann auch vorkommen, dass Sie etliche Unterlagen und viele Unterschriften von verschiedenen Personen benötigen.

Den Antrag auf Baugenehmigung reichen Sie bei Ihrer Gemeinde bzw. dem Bauamt der Stadtverwaltung ein. Diese Behörden reichen Ihre Vorlagen an die übergeordnete Institution weiter, falls sie selbst nicht die Entscheidungs- bzw. Genehmigungshoheit besitzen.

Bauantrag

In der Regel ist der Bauantrag von einem vorlageberechtigten Architekten, Ingenieur oder Fachplaner zu erstellen und einzureichen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Bauzeichnungen (meist 3-fach), vom Bauherrn und dem Grundstückseigentümer sowie den angrenzenden Nachbarn unterschrieben – ausgefüllter und unterschriebener Bauantrag
  • ausgefüllte und unterschriebene Baubeschreibung
  • Amtlicher Lageplan
  • Statistischer Erhebungsbogen
  • Statische Berechnung je nach Bundesland

Erst nach Genehmigung des Bauvorhabens darf mit dem Bau begonnen werden. Verweigert ein Nachbar die schriftliche Zustimmung ohne gewichtigen Grund, so kann damit das Vorhaben nicht gestoppt oder verhindert, sondern lediglich verzögert werden.

Falls Ihr Vorhaben im Rahmen des sogenannten Genehmigungsfreistellungsverfahrens gebaut werden darf, kann in einigen Bundesländern ein Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde mit dem Bau begonnen werden.
Teilt die Gemeinde dem Bauherrn vor Ablauf der Frist schriftlich mit, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, darf der Bauherr bereits vor Ablauf der Frist mit dem Vorhaben beginnen.

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